Auskunfts-, Beratungs- und Koordinationsstelle
für die Benützung des Behinderten-Fahrzeuges.
Telefonnummer für die Reservation
Tel. 052 685 16 51
Erlöse aus den Velobörsen sowie Spenden von Privaten, Vereinen und Firmen ermöglichten es uns, im Jahr 2015 den in die Jahre gekommen Citroën Jumpy durch einen neuen VW T5 Kombi zu ersetzen.
Spendenkonto IBAN CH12 0685 8016 9080 0980 2
Clientis BS Bank Schaffhausen
Das Behinderten-Fahrzeug wurde mit der Absicht angeschafft, die Transportbedürfnisse und Wünsche schwerbehinderter, betagter Menschen von Beringen und Umgebung (Mitglieder des Zweckverbandes) kostengünstig zu gestalten.
Zu welchen Anlässen kann das Fahrzeug beansprucht werden?
Für krankheits- und therapiebedingte Fahrten, Fahrten zum Arzt, Zahnarzt sowie zu Gottesdiensten, Einkäufen, Kursen, Veranstaltungen, Familienfesten, Ausflügen, Senioren-Veranstaltungen und Mittagstischen. Nach Absprache mit der Heimleitung kann das Fahrzeug auch für andere Zwecke verwendet werden.
Der Fahrer, die Fahrerin muss selbst organisiert werden. Erforderlich ist eine Fahrbewilligung der Kategorie B. Es erfolgt eine Instruktion nach Vereinbarung mit dem Heim. Organisiert der Ruhesitz einen Fahrer oder eine Fahrerin kostet dieser oder diese Fr. 35.-/Std.
Es ist den Benützern freigestellt, dafür den Rotkreuzfahrdienst zu beanspruchen.
Die Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Über die Vergabe des Autos entscheidet die Leitung des Ruhesitzes. Wir bitten Sie, das Fahrzeug mindestens 24 Stunden vor Benützung zu reservieren. Im Falle einer Benützungsdauer von über sechs Stunden melden Sie dies bitte mindestens eine Woche im Voraus an.
Die Grundkosten betragen Fr. 8.-. Für Fahrten ausserhalb von Beringen werden zusätzlich 60 Rappen pro Kilometer fällig.
Weitere Fahrdistanzen werden nach Absprache berechnet.
Das Fahrzeug steht auch den Institutionen im Gesundheitswesen des Zweckverbandes zur Verfügung.